Der § 2a des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) ist in aller Munde – immer wieder kommt es zu Missverständnissen in der Differenzierung von Maßnahmen in Delegation durch die ÄLRD (sog. 2c) und Maßnahmen in eigener Heilkundekompetenz des NotSan nach §2a des NotSanG.
Die Übernahme heilkundlicher Maßnahmen – inkl. Medikamentengaben bedeutet eine große Verantwortung für die Notfallsanitäter*innen und auch die ÄLRD in Bayern.
Nur wenn wir eine hohe Sorgfalt beim Umgang mit den verschiedenen Maßnahmen walten lassen, werden sowohl die uns anvertrauten Patienten als auch der Rettungsdienst in Bayern Nutzen aus diesen Regelungen ziehen können.
Um mehr Information transportieren zu können und mehr Transparenz in die Regelungen zu bekommen, laden wir Euch alle zu unserem NotSan-Symposium in virtueller Form ein.
Wir beleuchten das Thema ausführlich und aus den verschiedenen Blickwinkeln mit unseren geladenen Referenten aus den BRK Berufsfachschulen, der Abteilung Rettungsdienst in der Landesgeschäftsstelle, Praktikern und Ärzten.
Dabei wollen wir es nicht verpassen Euch genügend Raum für Fragen und Anregungen zu geben. Wir freuen uns auf eine rege Beteilungen und auf konstruktive Beiträge.
Die Veranstaltung werden wir aufzeichnen, damit jeder die Möglichkeit bekommt das Symposium auch später auf den entsprechenden Kanälen bzw. Link abzurufen.
Wir freuen uns auf ein erfolgreiches Symposium und auf viele Teilnehmer*innen!
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